Privacy policy
Datenschutz
Nach der am 01.04.2025 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Vermieter den Mieter wie folgt zu informieren, was der Mieter durch Abschluss dieses Vertrages bestätigt:
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist der Vermieter
Stadtmarken GmbH Aachener-und-Münchener-Allee 9, 52074 Aachen
stadtparken@stadtmarken.de
Unseren externen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: VUV Beratungs- und Service GmbH
- Datenschutzbeauftragter der Unternehmensgruppe Stadtmarken GmbH -
Theaterstr. 55, 52064 Aachen juergen.kuck@vuv-consult.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zur Durchführung der Parkraumüberwachung im Rahmen des mit dem Mieter geschlossenen Vertrages über die Nutzung eines Stellplatzes für ein Kraftfahrzeug sowie der zu Grunde liegenden Parkordnung erhebt und verarbeitet der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters. Mit seiner Einfahrt in das Parkhaus (Beginn des Parkvorgangs) teilt der Mieter dem Vermieter das Kfz.-Kennzeichen des von ihm gefahrenen Fahrzeugs mit, welches durch den Vermieter mittels einer automatischen videobasierten Kennzeichenerfassung erfasst wird. Diese Daten werden mit Informationen über Beginn und Ende des Parkvorgangs (Ausfahrt aus dem Parkhaus) verbunden.
Personenbezogenen Daten verarbeitet der Vermieter ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Erfüllung des geschlossenen Vertrages, auf Grundlage des Art. 6 Abs.
1 S. 1 lit. f DSGVO soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtverarbeitung seiner Daten hat. Darüber hinaus auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO soweit der Vermieter hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Weitergabe von Daten
Der Vermieter gibt persönliche Daten nur dann an Dritte weiter, wenn:
-dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit dem Mieter erforderlich ist.
-die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe seiner Daten hat, oder
-für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Innerhalb der Stadtmarken GmbH erhalten diejenigen Stellen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Daten, die diese zur Wahrung berechtigter Interessen und/oder etwaiger gesetzlicher Pflichten benötigen. Darüber hinaus erhalten vom Vermieter beauftragte Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind. Bei personenbezogenen Daten, die uns auf die oben genannte Weise übermittelt wurden, ist dies der Fall, wenn die jeweilige Kommunikation mit dem Nutzer beendet ist. Die Kommunikation ist beendet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der betreffende Sachverhalt endgültig geklärt ist. Bei vertraglichen Verpflichtungen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.
Stadtmarken GmbH
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